Chefexpertinnen und Chefexperten
Chefexpertinnen und Chefexperten stehen während den Qualifikationsverfahren unter der Verantwortung der Prüfungskommission beziehungsweise der Prüfungsleitung. In der Prüfungsordnung sind alle wichtigen Punkte geregelt.
Wie werde ich Chefexpertin oder Chefexperte im Thurgau?
- Neue Chefexpertinnen und Chefexperten werden vom Berufsverband vorgeschlagen und durch die Prüfungskommission gewählt.
- Vorschlag Chefexpertin / Chefexperte
- EHB Kurse
- Handbuch für Prüfungsexperten
Entschädigungen
Alle Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten haben Anrecht auf Entschädigung der geleisteten Aufwände. In der Weisung des Regierungsrates und der ausführlichen Weisung des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung werden die Spesenansätze geregelt. Anpassungen werden fristgerecht mitgeteilt. Die Spesenabrechnungen sind jeweils auf Ende der Prüfungsperiode d.h. bis Ende September der Chefexpertin / dem Chefexperten einzureichen.