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Chefexpertinnen und Chefexperten

Chefexpertinnen und Chefexperten stehen während den Qualifikationsverfahren unter der Verantwortung der Prüfungskommission beziehungsweise der Prüfungsleitung. In der Prüfungsordnung sind alle wichtigen Punkte geregelt.

Wie werde ich Chefexpertin oder Chefexperte im Thurgau?

Entschädigungen

Alle Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten haben Anrecht auf Entschädigung der geleisteten Aufwände. In der Weisung des Regierungsrates und der ausführlichen Weisung des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung werden die Spesenansätze geregelt. Anpassungen werden fristgerecht mitgeteilt. Die Spesenabrechnungen sind jeweils auf Ende der Prüfungsperiode d.h. bis Ende September der Chefexpertin / dem Chefexperten einzureichen.