Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren (früher Lehrabschlussprüfung LAP) dient der Überprüfung von erreichten Leistungszielen. Prüfungskommission, Berufsverbände sowie Chefexpertinnen und Chefexperten stellen die Durchführung und Qualität der Abschlussprüfungen sicher. Bei erfolgreichem Bestehen des Qualifikationsverfahrens stellt das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder Berufsattest (EBA) aus.
Das Qualifikationsverfahren steht am Schluss einer Berufsausbildung und ist einerseits im Berufsbildungsgesetz, resp. Berufsbildungsverordnung und andererseits in der Verordnung über die betriebliche Grundbildung des jeweiligen Berufs geregelt.
- Gesetzliche Grundlagen zum Qualifikationsverfahren (Absatz 3 Verordnung des Regierungsrates über die berufliche Grundbildung)
- Informationen zum Qualifikationsverfahren auf berufsbildung.ch