Nachteilsausgleich
Der Begriff "Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung" bezeichnet Massnahmen, um behinderungsbedingte Nachteile in der Berufsbildung auszugleichen.
- Nachteilsausgleich während der Beruflichen Grundbildung (EBA, EFZ) und der Berufsmaturität (BM2)
- Nachteilsausgleich bei der Teilprüfung (TP)
- Nachteilsausgleich Qualifikationsverfahren oder Abschlussprüfungen Berufsmaturität (BM2)