Schulgeld und finanzielle Unterstützung
Der Unterricht an der Berufsfachschule ist für Lernende mit einem Thurgauer Lehrvertrag grundsätzlich kostenlos. Für Schulmaterialien und Dienstleistungen werden Kosten gemäss Gebührenreglement erhoben.
Kostengutsprachen | Die Abteilung Schulische Bildung ist zuständig für Fragen zum Schulgeld von kostenpflichtigen ausserkantonalen Angeboten der Sekundarstufe II. Ein Antrag auf Kostengutsprache für ein ausserkantonales Angebot kann schriftlich mit Kopie einer Wohnsitzbestätigung eingereicht werden. |
Stipendien | Die Ausbildungen der Sekundarstufe II sind stipendienberechtigt. Dafür zuständig ist das Amt für Mittel- und Hochschulen. Informationen sind verfügbar unter: stipendien.tg.ch. |
Lehrlingsfonds | Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung verwaltet einen Lehrlingsfonds. Folgende Zwecke können gemäss Richtlinie Lehrlingsfonds damit unterstützt werden:
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Kontakt | Annette Schwarz +41 58 345 59 97 |