Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Schulgeld und finanzielle Unterstützung

Der Unterricht an der Berufsfachschule ist für Lernende mit einem Thurgauer Lehrvertrag grundsätzlich kostenlos. Für Schulmaterialien und Dienstleistungen werden Kosten gemäss Gebührenreglement erhoben. 

Kostengutsprachen Die Abteilung Schulische Bildung ist zuständig für Fragen zum Schulgeld von kostenpflichtigen ausserkantonalen Angeboten der Sekundarstufe II. 
Ein Antrag auf Kostengutsprache für ein ausserkantonales Angebot kann schriftlich mit Kopie einer Wohnsitzbestätigung eingereicht werden.
Stipendien Die Ausbildungen der Sekundarstufe II sind stipendienberechtigt. Dafür zuständig ist das Amt für Mittel- und Hochschulen. Informationen sind verfügbar unter: stipendien.tg.ch
Lehrlingsfonds Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung verwaltet einen Lehrlingsfonds. Folgende Zwecke können gemäss Richtlinie Lehrlingsfonds damit unterstützt werden: 
  • Eidgenössische oder kantonal geregelte Ausbildungen, für die keine Stipendien ausgerichtet werden.
  • Veranstaltungen beruflicher oder kultureller Art, die von Personen in diesen Ausbildungen besucht werden.
  • Auszeichnung von Lernenden, die bei beruflichen Wettbewerben beispielhafte Leistungen erbracht haben.
Ein Antrag auf Unterstützung durch den Lehrlingsfonds kann unter Beilage folgender Unterlagen schriftlich eingereicht werden: 
  • Begründung
  • Aufstellung der Kosten
  • Kopie der letzten Steuerveranlagung
Kontakt Annette Schwarz
+41 58 345 59 97
E-Mail