Lehraufsicht
Die Lehraufsicht überwacht im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Zu ihrer Aufgabe gehören insbesondere die Beratung und Begleitung der Lehrvertragsparteien. Sie unterstützt diese kompetent bei:
- Fragen zu Lehrvertrag, Rechten und Pflichten
- Schwierigkeiten in der Ausbildung
- Fragen zur Auflösung des Lehrvertrags
- Fragen nach nicht bestandenem Qualifikationsverfahren
- Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Bildung in beruflicher Praxis
(überbetriebliche Kurse und vergleichbare dritte Lernorte)
Die zuständigen Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren sind bei Sachfragen Ihre Ansprechpersonen.