Berufsmaturität
Die Berufsmaturität ergänzt die berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Sie kann während (BM1) oder nach der Lehre (BM2) absolviert werden. Die Berufsmaturität ermöglicht die Zulassung zu einem Studium an den Fachhochschulen in der gewählten Ausrichtung.
Wegweiser Berufsmaturität (Broschüre)
Weiter besteht die Möglichkeit, mit einem entsprechenden Notenschnitt die Passerelle zur gymnasialen Maturität zu absolvieren. Die Passerelle gilt als Zugang zum Studium an universitären Hochschulen. Sie wird an der Thurgauerisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene (TSME) geführt.
Im Thurgau wird die Berufsmaturität an zwei Bildungszentren angeboten:
- Bildungszentrum für Wirtschaft Weinfelden
Ausrichtungen: Wirtschaft und Dienstleistungen, Gesundheit und Soziales, Gestaltung und Kunst
zur Anmeldung - Bildungszentrum für Technik Frauenfeld
Ausrichtungen: Technik, Architektur und Life Sciences (TALS) und Natur, Landschaft und Lebensmittel (NLL)
zur Anmeldung
Die Zulassungsbedingungen sind in der Richtlinie BM geregelt. Diese sowie den Anhang 1 dazu finden Sie auch auf der Seite der Amtserlasse des DEK.
Die fünf Fachrichtungen finden Sie hier in einer Übersicht. Weitere Informationen zur Berufsmaturität finden Sie auf berufsberatung.ch