Nachteilsausgleich Qualifikationsverfahren oder Abschlussprüfungen Berufsmaturität (BM2)
Beschreibung | Lernende können ein Gesuch um Nachteilsausgleich beim Qualifikationsverfahren oder den Abschlussprüfungen der Berufsmaturität (BM2) nach der Richtlinie des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung stellen. Eine anerkannte Stelle muss mit einem aktuellen, maximal 2 Jahre alten Diagnosebericht die Auswirkungen der Beeinträchtigung bezüglich ihrer Berufswahl bestätigen. |
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Kontakt | Nachteilsausgleich Nachteilsausgleich |