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Stipendien

Das kantonale Brückenangebot Thurgau ist stipendienberechtigt. Der persönliche Anspruch wird anhand einer Defizitrechnung ermittelt. Stipendien müssen nicht zurückerstattet werden, wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wird. Beachten Sie, dass Beiträge für das laufende Semester nur ausgerichtet werden, wenn die Bewerbung oder Semestermeldung spätestens am 15. November für das Herbstsemester oder am 15. Mai für das Frühjahrssemester eingereicht wurde. Rückwirkende Zahlungen sind nicht möglich. Bitte benützen Sie dazu diese Anmeldeformulare.