Nachteilsausgleich während der beruflichen Grundbildung (EBA, EFZ) und der Berufsmaturität (BM2)
Beschreibung | Lernende können ein Gesuch um Nachteilsausgleich während der beruflichen Grundbildung und der Berufsmaturität (BM2) nach der Richtlinie des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung stellen. Eine anerkannte Stelle muss mit einem aktuellen, maximal 2 Jahre alten Diagnosebericht die Auswirkungen der Beeinträchtigung bezüglich ihrer Berufswahl bestätigen. |
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