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Lernende und Ausbildungsbetriebe

Qualifikationsverfahren 2024

Für das Qualifikationsverfahren 2024 sind alle Lernenden (ausser Repetentinnen und Repetenten ohne Lehrvertragsverlängerung und Absolventinnen und Absolventen Art. 32 BBV) automatisch zur Prüfung angemeldet. Bitte beachten Sie die Hinweise und Richtlinen.

In folgenden Berufen müssen die Beiblätter sofort eingereicht werden:

Weitere Informationen finden Sie auf berufsbildung.ch